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BGH, 29.03.1988 - IX ZR 204/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit gemeinsamer Fernschreibstellen zur Entgegennahme von Rechtsmittelschriften - Wiedereinsetzung wegen Versendens an falsche Fernschreibstelle und Einlaufstelle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit gemeinsamer Fernschreibstellen zur Entgegennahme von Rechtsmittelschriften; Wiedereinsetzung wegen Versendens an falsche Fernschreibstelle und Einlaufstelle
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1980 (Ls.)
- NJW-RR 1988, 893
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.03.1986 - IX ZB 15/86
Übermittlung der Berufungsbegründung durch Fernschreiben
Auszug aus BGH, 29.03.1988 - IX ZR 204/87
Die Aufnahme des Schriftblattes durch einen anderen Fernschreibteilnehmer, hier die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I, und die Weitergabe durch Boten reicht nicht aus (BGHZ 97, 283, 285).
- BGH, 10.10.1989 - XI ZR 11/89
Umfang der Interventionswirkung der Streitverkündung
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verwarf diese Revision durch Beschluß vom 29. März 1988 - IX ZR 204/87 - wegen Versäumung der Einlegungsfrist als unzulässig. - OLG Bremen, 31.01.1991 - 2 W 6/91
Verfristete Einlegung einer weiteren Beschwerde des Eigentümers; Eingang eines …
Deshalb sind Miteilungen, die auf das Empfangsgerät des Senators für Justiz und Verfassung gesendet werden, beim Oberlandesgericht erst eingegangen, nachdem sie weitergeleitet worden sind (vgl. dazu BGH. Beschluß vom 29.03.1988 - IX ZR 204/87 - in NJW-RR 1988/893 [BGH 29.03.1988 - IX ZR 204/87]). - BGH, 16.09.1994 - V ZB 22/94
Versäumung der Begründungsfrist durch Einreichung beim unzuständigen Gericht - …
Er muß daher insbesondere die richtige Bezeichnung des zuständigen Gerichts (BGH, Beschl. v. 12. November 1986. IVb ZB 127/86, VersR 1987, 486; Beschl. v. 7. Oktober 1987, IVb ZB 99/87. VersR 1988, 251) und - bei Einlegung durch Fernschreiben - die zutreffende Bezeichnung der Fernschreibstelle (BGH. Beschl. v. 29. März 1988, IX ZR 204/87, NJW-RR 1988, 893) selbst kontrollieren. - BGH, 12.12.1988 - II ZB 9/88
Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumnis der Einspruchsfrist gegen ein …
Das Oberlandesgericht hat zutreffend ausgeführt, daß das innerhalb der Einspruchsfrist bei der Fernschreibstelle der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I eingegangene Fernschreiben die Frist nicht gewahrt hat (vgl. auch BGH, Beschl. v. 29. März 1988 - IX ZR 204/87, NJW-RR 1988, 893 f); als das Fernschreiben beim Oberlandesgericht einging, war die Frist abgelaufen.