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   BGH, 29.03.1988 - IX ZR 204/87   

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https://dejure.org/1988,5508
BGH, 29.03.1988 - IX ZR 204/87 (https://dejure.org/1988,5508)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1988 - IX ZR 204/87 (https://dejure.org/1988,5508)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1988 - IX ZR 204/87 (https://dejure.org/1988,5508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit gemeinsamer Fernschreibstellen zur Entgegennahme von Rechtsmittelschriften - Wiedereinsetzung wegen Versendens an falsche Fernschreibstelle und Einlaufstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit gemeinsamer Fernschreibstellen zur Entgegennahme von Rechtsmittelschriften; Wiedereinsetzung wegen Versendens an falsche Fernschreibstelle und Einlaufstelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1980 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 893
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.1986 - IX ZB 15/86

    Übermittlung der Berufungsbegründung durch Fernschreiben

    Auszug aus BGH, 29.03.1988 - IX ZR 204/87
    Die Aufnahme des Schriftblattes durch einen anderen Fernschreibteilnehmer, hier die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I, und die Weitergabe durch Boten reicht nicht aus (BGHZ 97, 283, 285).
  • BGH, 10.10.1989 - XI ZR 11/89

    Umfang der Interventionswirkung der Streitverkündung

    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verwarf diese Revision durch Beschluß vom 29. März 1988 - IX ZR 204/87 - wegen Versäumung der Einlegungsfrist als unzulässig.
  • OLG Bremen, 31.01.1991 - 2 W 6/91

    Verfristete Einlegung einer weiteren Beschwerde des Eigentümers; Eingang eines

    Deshalb sind Miteilungen, die auf das Empfangsgerät des Senators für Justiz und Verfassung gesendet werden, beim Oberlandesgericht erst eingegangen, nachdem sie weitergeleitet worden sind (vgl. dazu BGH. Beschluß vom 29.03.1988 - IX ZR 204/87 - in NJW-RR 1988/893 [BGH 29.03.1988 - IX ZR 204/87]).
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 22/94

    Versäumung der Begründungsfrist durch Einreichung beim unzuständigen Gericht -

    Er muß daher insbesondere die richtige Bezeichnung des zuständigen Gerichts (BGH, Beschl. v. 12. November 1986. IVb ZB 127/86, VersR 1987, 486; Beschl. v. 7. Oktober 1987, IVb ZB 99/87. VersR 1988, 251) und - bei Einlegung durch Fernschreiben - die zutreffende Bezeichnung der Fernschreibstelle (BGH. Beschl. v. 29. März 1988, IX ZR 204/87, NJW-RR 1988, 893) selbst kontrollieren.
  • BGH, 12.12.1988 - II ZB 9/88

    Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumnis der Einspruchsfrist gegen ein

    Das Oberlandesgericht hat zutreffend ausgeführt, daß das innerhalb der Einspruchsfrist bei der Fernschreibstelle der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I eingegangene Fernschreiben die Frist nicht gewahrt hat (vgl. auch BGH, Beschl. v. 29. März 1988 - IX ZR 204/87, NJW-RR 1988, 893 f); als das Fernschreiben beim Oberlandesgericht einging, war die Frist abgelaufen.
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